Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Als Vertragspsychotherapeut kann ich Ihnen Erstgespräche und den Einstieg in die Psychotherapie (psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen) anbieten, ohne dass Sie sich vorher mit Ihrer Versicherung in Kontakt setzen müssen. Im Regelfall werden alle Kosten der Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung  übernommen.

Falls Sie jedoch Ihren Psychotherapeuten wechseln möchten (also bei einer bereits begonnenen Psychotherapie) oder zwischen dem Ende der letzten Psychotherapie und dem möglichen Beginn einer neuen weniger als zwei Jahre liegen, ist es sinnvoll, sich vorher mit der Krankenversicherung abzustimmen und sich diesbezüglich beraten zu lassen.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut bin ich im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) eingetragen.

Bei privat Versicherten hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Beihilfeberechtigte profitieren ebenfalls davon, sich möglichst bald nach Ablauf der ersten fünf sog. „probatorischen Sitzungen“ mit der Beihilfestelle in Kontakt zu setzen und die Antragsformulare für eine Psychotherapie anzufordern.

Selbstzahler

Selbstverständlich biete ich meinen Patienten auch an, die Kosten einer Psychotherapie selber zu tragen, die diesbezüglichen Sitzungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, aktuell wird eine 50-minütige Sitzung mit 100,55 € in Rechnung gestellt.